
Beim Mieten einer Wohnung treten Betriebskosten auf, für die Sie selbst aufkommen müssen. Schätzungen des Deutschen Mieterbundes zeigen, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist. So werden viele Kosten zu Unrecht in Rechnung gestellt. Eine Betriebskostenabrechnung beinhaltet Heizkosten sowie Gebühren für Abwasser oder für die Müllabfuhr – die Gebühren des Hausverwalters oder Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung gehören nicht in eine Betriebskostenabrechnung. In Biederitz sorgt das Buchführungsbüro Manuela Wesener für fehlerfreie und gerechte Betriebskostenabrechnungen. Selbstverständlich wird das Team des Buchführungsbüros regelmäßig weitergebildet. So wird das Wissen stetig aktualisiert und Fehler vermieden.
Das Buchführungsbüro Manuela Wesener in Biederitz weiß: Den Überblick über die Immobilienverwaltung zu halten kann meist zu Überforderung führen. Das Buchführungsbüro Manuela Wesener in Biederitz ist vertraut mit den Regelungen und Gesetzen einer fachgerechten Betriebskostenabrechnung. Was viele Vermieter nicht wissen: Sie sind dazu berechtigt, die Betriebskosten bis zu zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums in Rechnung zu stellen. Falls Sie als Mieter, die Betriebskostenabrechnung später erhalten, müssen Sie nicht nachzahlen. Haben Sie zu viel bezahlt, erhalten Sie das Geld zurück. Das Buchführungsbüro Manuela Wesener beaufsichtigt diesen Vorgang und informiert Sie frühzeitig über kommende Rechnungen. Durch den ausgezeichneten Service konnte sich das Buchführungsbüro einen Namen machen – auch weit über die Stadtgrenzen von Biederitz hinaus.
Profitieren Sie von unserem breit gefächerten Portfolio und erstklassigem Service. Gerne berät Manuela Wesener Sie und reicht Ihnen ihre helfende Hand. Sie erreichen unser Buchhaltungsbüro in Biederitz telefonisch unter (039292) 661 84 und per E-Mail unter wesener.buchfuehrungsbuero@t-online.de.